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Informationen aus der IHK Nord und der HK Bremen

Informationen aus der IHK Nord und der HK Bremen IHK Nord und HK Bremen

Fachtag Einzelhandel: Zwischen online, offline und Multichannel – Wo steht der Einzelhandel in Zeiten des Internets?

Die wachsende Stärke des Online-Handels stellt viele Einzelhändler vor die Herausforderung, ganz neue Formen finden zu müssen, wie sie ihre Kunden ansprechen. Beim "Fachtag Einzelhandel" am Dienstag, 24. September, von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Handelskammer Bremen, Haus Schütting – Am Markt 13, sollen die Entwicklung des Online-Handels und sein Einfluss auf die Gestaltung von Ladengeschäften und Innenstädten thematisiert werden.

Nach einer Kennzahlenanalyse zur Situation des Einzelhandels geht es um aktuelle Trends und künftige Entwicklungen. Drei Impulsreferate stellen die Sicht von Investoren, Betreiber von Einkaufsportalen und Architekten dar. Mit dabei ist Stefan Kuhlmann, eBay International AG. Anschließend diskutieren Uwe Bodemann, Stadtbaurat (Hannover), Dr. Kai Hudetz, Institut für Handelsforschung (Köln), Nikolaus Thätner, ECE Projektmanagement (Hamburg) und Professor Holger Moths, Moths Architekten (Hamburg) über die Frage "Wie schafft man dauerhaft attraktive Innenstädte?".

Informationen und Anmeldung bei Gabriele Murken, Handelskammer Bremen, Telefon 0421-3637411, und E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Quelle: HK Bremen 

 

 

 

Bund-Länder-Finanzausgleich braucht grundlegende Reform: Handelskammer Bremen veröffentlicht Empfehlungen zur Neuordnung

Der Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland muss grundlegend reformiert werden. Notwendig ist nach Ansicht der Handelskammer Bremen eine Neuausrichtung und Vereinfachung der gesamtdeutschen Finanzverfassung. Diese muss den Bundesländern größere Anreize bieten, ihre Wirtschafts- und Finanzkraft nachhaltig zu stärken. In dem jetzt veröffentlichten Positionspapier "Bürgerföderalismus – Ein Konzept zur Reform des föderalen Finanzausgleichs" empfiehlt die Handelskammer eine Neuordnung, die mit einer zehnjährigen Übergangsfrist nach dem Auslaufen der jetzigen Regelungen ab 2020 greifen soll. Das Papier zielt mit seinen Vorschlägen bewusst darauf, die Interessen von Geber- und Nehmerländern auszugleichen.

Christoph Weiss, Präses der Handelskammer Bremen, sagte: "Nur durch eine grundlegende Föderalismusreform können wir die bestehenden Schwächen unserer Finanzverfassung beseitigen. Eine Abschaffung des horizontalen Finanzausgleichs in der bisherigen Form würde den bisher systemimmanenten Konflikt zwischen Geber- und Nehmerländern auflösen. Das würde für einen besseren Interessenausgleich zwischen den Ländern sorgen und die Zukunftsfähigkeit unserer föderalen Strukturen langfristig sichern." Präses Weiss betonte: "Das Zeitfenster ist jetzt geöffnet. Allerdings ist es eng begrenzt, und der Handlungsdruck ist enorm hoch." So fielen durch die am 31. Dezember 2019 auslaufenden Regelungen wichtige Finanzausgleichströme weg, gleichzeitig bestünden aber weiterhin erhebliche regionalwirtschaftliche Unterschiede innerhalb Deutschlands. Die europäische Finanzkrise verschärfe die Lage.

Präses Weiss mahnte: "Jetzt ist die Politik gefordert, tragfähige Lösungen zu finden. Die Verantwortung darf nicht an das Bundesverfassungsgericht abgegeben werden." So hätten die Föderalismusreformen I und II zwar wichtige Verbesserungen zum Beispiel bei der Entflechtung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern sowie klarere Verantwortlichkeiten in Legislative und Exekutive ergeben. Wesentliche Probleme des föderalen Finanzsystems seien aber weiterhin ungelöst. Präses Weiss: "Die Handelskammer unterstützt deshalb die Forderung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Länderparlamente, dass jetzt zügig eine neue Föderalismuskommission eingesetzt werden muss." Die Handelskammer habe mit ihren Empfehlungen die langfristige Zukunftsfähigkeit des Bundeslandes Bremen im Blick: "Wir müssen aber auch sehen, dass die Neuausrichtung der deutschen föderalen Finanzverfassung in Abhängigkeit zu den Reformen der Europäischen Union steht."

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Fonger nannte die drei aus Sicht der Wirtschaft wesentlichen Eckpfeiler einer Föderalismusreform III: "Es muss erstens eine Stärkung des Wettbewerbs unter den Ländern geben, sodass eine gute wirtschaftliche Entwicklung sich deutlicher in den Länderhaushalten niederschlägt. Wo Wirtschaftskraft erzeugt wird, muss auch die Steuerkraft verbleiben. Zweitens muss die Altschuldenfrage gelöst werden, um eine faire Ausgangsposition für mehr Wettbewerb zu schaffen. Und drittens müssen die Kosten für bundesweit bedeutende Infrastrukturen sowie zum Ausgleich regionaler Sonderlasten aus Strukturkrisen vertikal finanziert werden."

Zwischen der Verabschiedung eines neuen Systems zum 1. Januar 2020 und einem vollständigen Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2030 sollte ein Übergangszeitraum gelten, in dem eine mögliche Besser- oder Schlechterstellung einzelner Bundesländer abgefedert werden kann.

Die Empfehlungen der Handelskammer Bremen für eine Reform des föderalen Finanzausgleichs:

1. Anreizorientierung: Ein föderales Finanzsystem muss an der regionalen Wertschöpfung anknüpfen und Wachstumsanreize geben. Investitionen in wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen und eine gute Infrastrukturausstattung müssen daher in den regionalen Gebietskörperschaften durch entsprechende Steuermehreinnahmen „belohnt“ werden.

2. Verantwortungskongruenz: Wer Aufgaben und damit vor allem Ausgaben verursacht, muss für die Kosten verantwortlich sein. Dieses Grundprinzip sollte wieder stärker in den Fokus rücken (Konnexitätsprinzip).

3. Transparenz:
Ziel einer grundlegenden Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs muss es sein, die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Systems zu erhöhen, das heute nur noch von wenigen verstanden wird.

4. Dezentralität und Subsidiarität:
Eigenverantwortung und Autonomie auf dezentralen Einheiten zu belassen, ist besser als Zentralisierung. Ein solcher "Bürgerföderalismus" würde Mitentscheidungsrechte über Steuern und Ausgabenwünsche verstärken, die auf den Bürger zukommen sollten. Ein sinnvoller Ansatz könnten eventuell eigene Hebesatzrechte der einzelnen Bundesländer sein.

5. Wettbewerb: Es muss ein gesundes Maß an Wettbewerb zwischen den Bundesländern geben. Eine maßvolle Stärkung des föderalen Wettbewerbs könnte zu langfristig stabilen Finanzen führen, was wiederum die Chance für mehr Wachstum und Beschäftigung erhöht.

6. Startgerechtigkeit:
Nur eine Startgerechtigkeit ermöglicht es, föderale Wettbewerbselemente stärker zuzulassen. Deshalb muss die Altschuldenproblematik mit den daraus resultierenden dramatisch unterschiedlichen Zinsbelastungen zumindest teilweise entschärft werden, ohne die Verursacher völlig aus der Verantwortung zu nehmen. Die Altschulden sollten in einen gemeinsamen Altschuldenfonds eingebracht werden, der vom Bund verwaltet wird.

7. Vertikalisierung: Schließlich sollte der Finanzausgleich von der horizontalen auf die vertikale Ebene zwischen Bund und Ländern verlagert werden, um eine klare Trennung von Wachstumsanreizen und Ausgleichsfunktionen zu erreichen. Die Kosten für bundesweit bedeutende Infrastruktur – in Bremen sind dies insbesondere die Belastungen durch Ausbau und Unterhaltung der Häfen – sowie der Ausgleich regionaler Sonderlasten in Folge von Strukturschwächen müssen durch einen vertikalen Strukturfonds  finanziert werden. Ein solcher von Bund und Ländern finanzierter Fonds kann das im Grundgesetz verankerte Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, mit fairen regionalen Wettbewerbsbedingungen verknüpfen.

Die Empfehlungen des Positionspapiers "Bürgerföderalismus – Ein Konzept zur Reform des föderalen Finanzausgleichs" stützen sich auf mehrere wissenschaftliche Workshops – zuletzt im Juli 2012, in denen die Handelskammer Bremen und die Handelskammer Hamburg gemeinsam mit führenden deutschen Wissenschaftlern die Kernthesen erarbeitet haben. Die Handelskammer Bremen hatte bereits die Föderalismusreformen I und II mit eigenen wissenschaftlichen Gutachten detailliert begleitet und wird sich auch am aktuellen Diskussionsprozess zur Reform der föderalen Finanzordnung kritisch und konstruktiv beteiligen.

Mehr zu diesem Thema im Internet unter www.handelskammer-bremen.de/foederalismusreform
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Quelle: HK Bremen

 

Licht und Schatten bei der Umsetzung der Energiewende: IHK Nord veröffentlicht erstmals Energiewende-Monitoring

Bei der Umsetzung der Energiewende gibt es aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft Licht und Schatten. Das ist das Ergebnis des Energiewende-Monitorings, das die IHK Nord heute das erste Mal veröffentlicht hat. Demnach läuft der Ausbau der Windenergie insgesamt zufriedenstellend, was überwiegend auf positive Entwicklungen bei der Windenergie an Land zurückzuführen ist. Bei der Offshore-Windenergie bleibt der Ausbau hingegen hinter den politischen Zielen zurück. "Wir müssen davon ausgehen, dass das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von 10.000 Megawatt installierter Offshore-Leistung bis 2020 nicht realisiert werden kann", betonte Hans Thon, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK zu Schwerin, der in diesem Zusammenhang auf die nachteiligen Auswirkungen für Umsatz und Beschäftigung an einzelnen norddeutschen Standorten hinwies.

Die insgesamt sehr dynamische Entwicklung der Erneuerbaren Energien führt außerdem zu einem Anstieg der EEG-Umlage und damit zu höheren Stromkosten für die meisten Unternehmen. "Eine Novelle des EEG unter Berücksichtigung der erforderlichen Planungssicherheit ist daher aus Sicht der IHK Nord unabdingbar", machte Thon deutlich.

In Bezug auf die Modernisierung und den Ausbau des konventionellen Kraftwerksparks, der mittelfristig erforderlich ist, um die hohe Volatilität der Erneuerbaren Energien auszugleichen, hat sich an den Kernaussagen der Kraftwerkslandkarte der IHK Nord aus dem Jahr 2012 nichts geändert: In Norddeutschland wurden im vergangenen Jahr nur 31 Megawatt (MW) Leistung zugebaut, zwischen 2013 und 2016 sollen laut Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur 2.344 MW ans Netz gehen. Mit dieser Ausbaugeschwindigkeit kann der von der IHK Nord prognostizierte Wegfall von 16.000 MW bis 2030 nicht kompensiert werden. Auch die Geschwindigkeit des Netzausbaus auf Übertragungsnetzebene bleibt hinter den nunmehr gesetzlich geregelten Erfordernissen weit zurück. Die IHK Nord mahnt zur deutlichen Beschleunigung des Netzausbaus. Vor diesem Hintergrund erneuert die IHK Nord ihre Forderung nach vereinfachten und beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturmaßnahmen sowie nach einer bundesweit gerechten Aufteilung der dabei anfallenden Kosten. "Bisher wird die norddeutsche Wirtschaft besonders stark belastet, denn die Netzentgelte liegen beispielsweise für Industriekunden in Teilen Norddeutschlands höher als im Bundesdurchschnitt", so der IHK Nord-Vorsitzende Thon. Zur Optimierung des Gesamtsystems mahnt die IHK Nord eine Forcierung der Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien an. Der Speicherung regenerativer Energien kommt bei der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende künftig eine Schlüsselrolle zu.

Diese differenzierte Beurteilung des Umsetzungsfortschritts der Energiewende wird durch die Einschätzung der norddeutschen Unternehmen bestätigt. Der Gesamtwert für die IHK-Nord-Region im Rahmen des bundesweiten IHK-Energiewende-Barometers 2013 liegt bei einer Bewertungsbreite von "minus 100" bis "plus 100" bei "minus 8,0" und ist damit leicht besser als der Bundesdurchschnitt von "minus 10,6".

Das Energiewende-Monitoring wurde auf Grundlage des IHK Nord-Positionspapiers "Energie für Norddeutschland" aus dem Herbst 2012 erstellt. Für die wichtigsten Forderungen aus dem Positionspapier wurden Indikatoren entwickelt und der Sachstand in Bezug auf die Umsetzung der Energiewende dargestellt. Analysiert und bewertet wurden außerdem die für Norddeutschland relevanten Ergebnisse der Online-Unternehmensbefragung im Rahmen des Energiewende-Barometers 2013 der deutschen IHK-Organisation. Den gesamten Energiewende-Monitoring-Bericht finden Sie zum Download auf der IHK Nord-Homepage unter www.ihk-nord.de
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Die IHK Nord ist ein Zusammenschluss 13 norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie vertreten knapp 700.000 Unternehmen in Norddeutschland und stützen sich auf rund 20.000 ehrenamtlich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer. Arbeitsschwerpunkte sind die Hafenwirtschaft, die maritime Technologie, die Verkehrsinfrastruktur, die Tourismuswirtschaft und die Industrie. www.ihk-nord.de

Quelle: IHK Nord

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