Bremen (ots) -
- Ort: Bremen-Industriehafen Zeit: 31.07.2014, 15:30 Uhr
Gestern wurde bei einer Binnenschiffskontrolle im Industriehafen an Bord eines deutschen Binnenmotorschiffes mit polnischer Besatzung und Eigentümer festgestellt, dass kein erforderliches Gemeinschaftszeugnis für das Befahren der Zone 2 (Weser ab Stephaniebrücke abwärts) vorgelegt werden konnte. Zusätzlich hatte das Binnenmotorschiff rund 250 t Ballastwasser genommen. Als Grund dafür gab der Schiffsführer an, dass das Schiff dadurch überhaupt nur manövrierfähig sei, da das Bugstrahlruder defekt wäre.
Wegen der noch nicht vorgelegten Zulassung der Zone 2 und des technischen Defektes im Bereich des Bugstrahlruders wurde ein Weiterfahrverbot bis zur Vorlage der notwendigen Zeugnisse und Reparatur des Bugstrahlruders verhängt. Über die Entsorgung des durch Ladungsrückstände verunreinigten Ballastwasser wird am 01.08.2014 durch das zuständige Hafenamt entschieden.
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