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Rechtssoziologe der Universität Bremen wird mit dem Adam-Podgórecki-Preis 2013 geehrt

Rechtssoziologe der Universität Bremen wird mit dem Adam-Podgórecki-Preis 2013 geehrt Uni Bremen

Professor Volkmar Gessner, Rechtssoziologe (im Ruhestand) der Universität Bremen, wurde mit einer hohen Auszeichnung geehrt. Bei einer Tagung der International Sociological Association in Toulouse hat ihm das Research Committee on Sociology of Law (RCSL) den Adam-Podgórecki-Preis 2013 verliehen. Er erhielt ihn für seine hervorragenden Leistungen in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Rechtssoziologie. Der Preis ist nach dem mutigen polnischen Forscher benannt, der auch Mitbegründer des RSCL war. Er wird seit 2004 jährlich vergeben. Abwechselnd geht er in einem Jahr an einen Senior Scholar für die Lebensleistung, im folgenden Jahr dann an einen Nachwuchswissenschaftler für eine bestimmte Veröffentlichung. Professor Gessner hat den Preis gemeinsam mit seinem Kollegen Terence Halliday (American Bar Foundation) verliehen bekommen. „Ich verdanke diesen Preis einer Vielzahl von Mitarbeitern bei meinen empirischen Forschungen und der Großzügigkeit meines Fachbereichs, der mir viel Freiraum in der Lehre und bei Forschungs- und Gastaufenthalten im Ausland gewährt hat", sagt der Bremer Rechtssoziologe.

 

Zur Person:

 

Nach juristischen Staatexamen, dem Soziologie-Studium in München und einer Praxis als Richter wurde Volkmar Gessner in Münster promoviert und hat sich auf dem Gebiet der Rechtssoziologie an der soziologischen Fakultät der Universität Bielefeld habilitiert. Von 1982 bis 1992 war er Direktor am Zentrum für Europäische Rechtspolitik und bis 2003 Professor am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bremen. Bis 2007 war er hier Projektleiter im Sonderforschungsbereich „Staatlichkeit im Wandel“.

 

Zum Arbeitsgebiet eines Rechtssoziologen:

 

Die Arbeit eines Rechtssoziologen besteht in der Erkundung und Erklärung der Praxis des Rechts. Die große Menge von Rechtsnormen, die eine moderne Gesellschaft zu ordnen versuchen, täuscht leicht darüber hinweg, dass es erstens auch andere soziale Normen gibt, die mit dem Recht konkurrieren, oder zweitens der Bürger oft überhaupt nicht normgemäß handelt. Er kann einfach seine Macht zur Durchsetzung bringen oder er folgt ökonomischem Kalkül. Auch emotionale Bindungen an Freunde und Verwandte bestimmen das Verhalten. Um diese oft komplexe Gemengelage von handlungsbestimmenden Faktoren zu erkunden, sind Rechtssoziologen oft gesetzesvorbereitend tätig. Empirische Forschung gehört heute zum Alltag der Gesetzgeber auf allen Ebenen bis zur Europäischen Gemeinschaft oder Internationalen Organisationen. Die auf diese Weise gesammelten Erfahrungen und die selbstbestimmte Empirie des Wissenschaftlers sind Grundlage von allgemeingültigen Aussagen (Theorien), die an Jurastudenten sowie an erfahrene Rechtspraktiker vermittelt werden.

Quelle: Uni Bremen

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